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Meine Leistungen sind gebührenpflichtig. Die Vergütung für meine Tätigkeit richtet sich nach dem seit 01.07.2004 geltenden Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hole ich bei Übernahme des Mandats für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Hierzu bringen Sie bitte beim ersten Termin die Kontaktdaten und die Vertragsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Für Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen bieten die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe die Möglichkeit Ihre Rechts sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen.
Den Antrag auf Beratungshilfe stellen Sie an dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wird, stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, den Sie bitte zum ersten Gespräch mitbringen.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stelle ich für Sie im Rahmen des Rechtsstreits.




 
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